Allgemeine Geschäftsbdingungen

 

 

§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich

 

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der SAS Hochzeits- und Eventplanung in ihrer bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.

Der Vertragspartner wird nachfolgend als Auftraggeber,

die SAS Hochzeits- und Eventplanung als Auftragnehmer bezeichnet.

 

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge und Vereinbarungen in mündlicher wie auch in schriftlicher Form, zwischen dem Auftraggeber und des Auftragnehmers.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggeber, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden sind nur gültig, soweit der Auftragnehmer sich damit schriftlich einverstanden erklärt hat.

 

Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Durch eine vom Vertrag abweichende Leistung werden keine Rechte oder Pflichten begründet.

 

 

§ 2 Angebot, Vertragsabschluss, Leistungsumfang

 

Angebote des Auftragnehmers an den Auftraggeber sind stets unverbindlich und 14 Tage gültig.

 

Der Vertrag kommt durch schriftliche Angebotsbestätigung des Auftraggebers zustande.

 

Die Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen Dritter zu bedienen. Dabei agiert der Auftragnehmer als Vermittler Dritter. Dienstleistungsverträge werden direkt zwischen dem Auftraggeber und Dritten geschlossen. In Ausnahmefällen, die die Zustimmung des Auftraggebers voraussetzt, ist der Auftragnehmer berechtigt, Vertragsabschlüsse mit Dritten im Zusammenhang mit der durchzuführenden Veranstaltung im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu tätigen.

 

Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer das zur Verfügung stehende Budget mitteilen. Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer indem er seine Wünsche und Vorstellungen für die Ausrichtung der Veranstaltung/en mitteilt. Der Auftraggeber ist verpflichtet alle wesentlichen Auskünfte, die für die Ausrichtung der beauftragen Veranstaltung erheblich sind, dem Auftrag mitzuteilen.

Darüber hinaus ist der Auftragnehmer berechtigt, Änderungen und Abweichungen einzelner vertraglicher Leistungen vorzunehmen, sofern diese nach Vertragsabschluss im Sinne der planmäßigen Durchführung erforderlich werden und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen.

 

§ 3 Preise

 

Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste des Auftragnehmers.

 

Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gem. §19 UStG. erfolgt kein Ausweis der Mehrwertsteuer.

 

Die von dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen werden entsprechend der jeweils vertraglichen Vereinbarung zum Pauschalpreis, nach Einzelleistungen oder nach Stundensätzen abgerechnet.

 

Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Auftraggebern sowie erst während der von dem Auftragnehmer durchgeführten, als erforderlich erkennbar werdende Zusatzleistungen müssen zusätzlich vergütet werden.

 

Der Auftragnehmer behält sich vor, Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Vertragsabschluss Preiserhöhungen eintreten, die zum Zeitpunkt des Abschlusses nicht vorhersehbar waren. Übersteigen die geänderten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 20%, so ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 

 

§ 4 Zahlungsbedingungen

 

Zahlungen des Auftraggebers sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang fällig. Ab 30 Tagen tritt ohne weitere Mahnung der Zahlungsverzug ein.

 

Die Vergütung und Servicepauschalen für Einzelleistungen, wie Recherche und Vermittlung von Dritten sind nach erfolgter Arbeit zu zahlen, unabhängig davon, ob eine erfolgreiche Vermittlung erfolgt. Für Sonderanfertigungen und Druckaufträge gilt grundsätzlich Vorkasse.

 

Bei der Buchung eines Full-Service- bzw. Organisationspaketes ist die vereinbarte Vergütung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, in drei Raten zu zahlen. Die erste Rate beläuft sich auf 50% der vereinbarten Summe und ist 14 Tage nach der Auftragserteilung zahlbar. Die zweite Rate in Höhe von 30% der vereinbarten Summe ist zur Mitte der Vertragslaufzeit fällig. Die dritte Rate in Höhe von 20% der vereinbarten Summe muss spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung auf dem Geschäftskonto des Auftragnehmers gebucht sein.

Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber je entsprechendem Zahlungsziel eine Rechnung zusenden. Alle offenen Forderungen sind bis zum Veranstaltungsbeginn zu 100% vom Auftraggeber an den Auftragnehmer zu entrichten.

 

Über eventuell vereinbarte Zusatzleistungen wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber gesonderte Rechnungen erstellen.

Kommt der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug ist der Auftragnehmer zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Anspruch des Auftragnehmers auf Zahlung des bei Vertragsabschlusses vereinbarten Vergütung/Leistungsentgelts bleibt hiervon unberührt. Bis zu diesem Zeitpunkt durch den Auftraggeber bereits geleistete Zahlungen werden gegen gerechnet.

 

 

§ 5 Pflichten des Auftraggebern

 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, jedwede Änderung des Namens, der Rechtsform, der Adresse, der Bankverbindung sowie etwaige Änderungen bezüglich der vertragsgegenständlichen Veranstaltung unverzüglich mitzuteilen.

 

Die Anmeldung von Künstlerdarbietung bei der GEMA und bei der Künstlersozialkasse sowie die entsprechende Gebührenzahlung sind ausschließlich Verpflichtung des Auftraggebers.

 

Sofern der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten, insbesondere Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist, ist die Auftragnehmer an die Einhaltung vereinbarter Fristen und Termine ihrerseits nicht gebunden.

 

 

§ 6 Leistungserbringung

 

Lieferungen erfolgen, wenn nicht anders vereinbart, zum schnellstmöglichen Termin. Leistungsfristen beginnen dann zu laufen, wenn über sämtliche Einzelheiten der Auftragsausführung Übereinstimmung erzielt ist. Der Auftragnehmer wird von seiner Leistungsverpflichtung befreit, wenn die Leistung durch höhere Gewalt oder den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände unmöglich wird. Dies gilt auch, wenn sie bei Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten. In diesem Fall entfallen etwaige daraus entstehende Schadensersatzansprüche oder Rücktrittsrechte des Auftraggebers.

 

Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist seine Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf die Höhe der Gesamtvertragssumme begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

 

 

§ 7 Widerruf/Rücktritt / Kündigung

 

Beiden Vertragspartnern wird ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, nach Abschluss des Vertrages, eingeräumt. Der Widerruf hat für beide Seiten nur in schriftlicher Form Gültigkeit. Es gilt das Datum des Poststempels bzw. E-Mail Eingangs.

 

Wünscht der Auftraggeber einen vorzeitigen Rücktritt vom Vertrag oder eine einvernehmliche, vorzeitige Vertragsauflösung, die nicht auf Gründe höherer Gewalt oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers zurückzuführen sind, liegt es im Ermessen des Auftragnehmers, diesen zuzustimmen. Ein Anspruch des Auftraggeber hierauf besteht nicht.

 

Bei einer Kündigung durch den Auftraggeber nach Ablauf der Widerrufsfrist verpflichtet sich dieser, Schadensersatz nach folgender Staffelung an den Auftragnehmer zu zahlen:

 

  • 50 % der Gesamtvergütung bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn

  • 75 % der Gesamtvergütung bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn

  • 95 % der Gesamtvergütung bis 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn

 

Die Gesamtvergütung des Auftraggebers entfällt nur bei dessen Krankheit/Unfall, behördlichen Anordnungen (z.B. Pandemie) oder Todesfall in der Familie. Dies ist durch die entsprechenden Unterlagen zu belegen.

 

Ein Rücktritt seitens des Auftragnehmers gilt nur durch höhere Gewalt wie z.B.

technisch bedingte Ausfälle, Krankheit/Unfall, Tod, behördlichen Anordnungen (z.B. Pandemie), Unwetter.

 

Eine Verhinderung des Auftragnehmers durch Krankheit oder Unfall hat dieser unverzüglich dem Auftraggeber schriftlich durch ein ärztliches Attest oder einen Unfallbericht anzuzeigen.

 

Sofern die Durchführung der geplanten Veranstaltung aus Gründen der höheren Gewalt unmöglich werden sollte, sind beide Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Dieser hat durch schriftliche Erklärung gegenüber der anderen Partei zu erfolgen.

Für den Fall der vorstehend geregelten Kündigung und dem Rücktritt gilt: Soweit der Auftragnehmer für den Auftraggeber aus dessen Zahlungen Leistungen an Dritte erbracht hat, sind diese im Falle der Kündigung des Vertrages an den Auftraggebern unter der Voraussetzung zurückzuzahlen, dass sie von den jeweiligen Vertragspartnern zurückgezahlt werden.

 

Soweit sich die jeweiligen Vertragspartner die Rückzahlungen verweigern, ist der Auftragnehmer verpflichtet, Rückzahlungsanspruch an den Auftraggeber abzutreten.

 

 

§ 8 Gewährleistung

 

Offensichtliche Mängel sind unverzüglich mitzuteilen. Kommt der Auftraggeber seiner Mitteilungspflicht nicht fristgerecht nach und können Mängel aufgrund des Verhaltens des Auftraggebers nicht rechtzeitig während oder bis zum Ende der Veranstaltung behoben werden, können aus diesen Mängeln keine Ansprüche hergeleitet werden.

 

 

§ 9 Haftung

 

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

Für Schäden des Auftraggebers, die diesem durch seine eigenen Vertragspartner zugefügt werden, haftet der Auftragnehmer nicht. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers organisatorische Absprachen mit dessen Vertragspartnern getroffen hat.

 

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

 

 

§ 10 Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

 

Sämtliche erbrachte Leistungen und gelieferte Produkte bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen Eigentum des Auftragnehmers.

 

Nutzungsrechte jeder Art an den von dem Auftragnehmer erstellten Konzeptionen, Texten, Fotografien, Plänen, Programmen, Skizzen, Entwürfen und Modellen im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher, anderweitiger schriftlicher Regelung der Parteien bei dem Auftragnehmer.

 

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Texte, Entwürfe, Konzepte, Fotos und gelieferte Waren aus vorliegender Vertragserfüllung zum Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken zu nutzen.

 

Der Auftragnehmer ist fernerhin berechtigt, während der Veranstaltung Fotoaufnahmen zu fertigen und diese zum Zwecke der Eigenwerbung und zu Referenzzwecken einzusetzen.

 

 

§ 11 Schriftform / Salvatorische Klausel

 

Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen des Vertragstextes bedürfen der Schriftform und der Abzeichnung durch den Auftragnehmer. Mündliche Absprachen sind ungültig.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

 

 

§ 12. Schlussbestimmungen

 

Der Auftraggeber erklärt sich durch Unterzeichnung des Vertrages damit einverstanden, dass der Auftragnehmer den Namen des Auftraggebers für seine Referenzen verwenden darf.

 

 

 

Gerichtsstand im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen aus diesem Vertrag ist für beide Vertragspartner Frankenberg/Eder.