Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Vermietungen

06/2023

 

§ 1. Allgemeines

 

Auf alle Auftragsbestätigungen und Verträge zwischen dem Auftragnehmer und

Auftraggeber finden folgende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers

Anwendung.

 

§ 2. Eigentum

 

Die Mietsachen sind Eigentum des Auftragnehmers und dürfen nur für den Mietzweck

genutzt werden; also weder veräußert, verpfändet noch weitervermietet werden. Es ist

nicht gestattet technische Änderungen und Eingriffe jedweder Art vorzunehmen.

 

§ 3. Pflichten des Auftragnehmers

 

Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung, über die Passgenauigkeit der

Mietware. Im Vorfeld können Muster angefordert werden, bzw. ausgegeben werden.

Sollte es dem Auftragnehmer wegen höherer Gewalt nicht möglich sein, die Mietsachen

gemäß Mietvertrag zur Verfügung zu stellen, so kann er für eine eventuelle

Schadenersatzforderung nicht belangt werden. Die Haftung des Auftragnehmers ist in

diesen Fall ausgeschlossen. Der Auftragnehmer behält sich eine Ersatzlieferung im

Einzelfall vor. Eine Mietkürzung ist ausgeschlossen. Wir können allerdings keine Garantie

übernehmen, dass vorherige Vertragspartner etwaige Mietsachen nicht oder defekt

zurückgeben, sodass wir Ihnen in diesen Fällen die Mietsachen nicht rechtzeitig zur

Verfügung stellen können. Ebenso für Schäden und Beschädigungen aufgrund von

höherer Gewalt übernehmen wir keine Haftung und keine Garantie der Bereitstellung der

Mietsachen i Rahmen Ihrer Bestellung. In diesem Fall kann es zu kurzfristigen

Stornierungen Ihrer reservierten Mietsachen kommen. Ihnen entstehen dadurch natürlich

keine Kosten bzw. die Anzahlung für die jeweiligen Mietsachen wird zurück erstattet bzw.

verrechnet. Wir versuchen dennoch eine Alternative zu organisieren, können die Erfüllung

einer gleichwertigen Lösung jedoch nicht garantieren.

 

§ 4. Pflichten des Auftraggebers

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Mietsache ordentlich und pfleglich, für ihren Zweck

und im Rahmen der vom Hersteller eingeräumten Nutzung zu verwenden. Datum und Zeit

der festgelegten Mietdauer ist einzuhalten.

Werden die Mietsachen nicht termingerecht dem Auftragnehmer zurückgegeben, läuft die

Mietgebühr weiter. Ebenso behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Mietsachen

unter Berechnung sämtlicher anfallender Kosten zurückzuholen.

 

§ 5. Zahlungsvereinbarung

 

Zahlungen aufgrund Auftragsbestätigung oder Vertraglicher Vereinbarung sind

grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Auftragsbestätigung oder Rechnungseingang,

fällig. Spätestens jedoch direkt bei Abholung in bar. Nach Ablauf dieser Frist tritt ohne

weitere Benachrichtigung Zahlungsverzug in Kraft.

 

Sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen bestehen, ist die vereinbarte

Vergütung für Dienstleistungen des Auftragnehmers in zwei Raten fällig.

Die erste Rate zu 30% in Vorkasse ist spätestens nach 14 Tagen fällig, die Zahlung ist per

Überweisung auf das angegebene Bankverbindung zutätigen.

Die zweite Rate zu 70% in Vorkasse, in bar oder Kartenzahlung, ist bei Abholung oder

Lieferung fällig.

 

§ 6. Haftung

 

Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages, bestätigt der Auftraggeber die aufgeführten

Mietsachen in ordentlichem, gebrauchsfähigem Zustand erhalten zu haben.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Mietsachen vor Sonneneinstrahlung, Hitze, Regen,

Feuchtigkeit oder Fremdkörpern geschützt sind.

Während der Mietzeit auftretende Mängel dürfen nur durch den Auftragnehmer oder eine

von ihm bevollmächtigte Person behoben werden.

Auftretende Mängel sind dem Auftragnehmer sofort anzuzeigen.

 

§ 7. Versicherung/Schäden

 

Die Mietsachen, samt Zubehör sind nicht versichert. Verursacht der Auftraggeber oder ein

Dritter Schäden an ihnen, sind diese bei Rückgabe dem Auftragnehmer zu melden.

Schäden oder Verluste an den Mietsachen und Zubehör, die durch den Auftraggeber oder

Dritte infolge unsachgemäßer Behandlung, mangelnder Sicherung oder Bewachung des

Veranstaltungsortes oder sonstigen, nicht vom Auftragnehmer zu verantwortenden

Gründen entstehen, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

 

§ 8. Rückgabe

 

Die Mietsachen und Zubehör sind in ordnungsgemäßen Zustand und gereinigt

(ausgenommen Textilien, diese werden vom Auftragnehmer gereinigt), ordentlich verpackt

zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers an den Mietsachen ist

ausgeschlossen.

Sollte eine oder mehrere Mietsachen defekt oder nicht mehr vermietbar sein, ziehen wir

Ihnen den Wiederbeschaffungswert der jeweiligen Mietsache von der Kaution ab, bzw.

stellen diese in Rechnung.

Bei Brandlöchern, Rissen, Kerzenwachs und anderen Beschädigungen behalten wir

uns das Recht vor diese in Rechnung zu stellen bzw. den Wiederbeschaffungswert

zu berechnen.

 

§ 9. Widerruf, Kündigung

 

Beiden Vertragspartnern wird ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, nach Erhalt der

Auftragsbestätigung oder Abschluss eines Vertrages, eingeräumt. Der Widerruf hat für

beide Seiten nur in schriftlicher Form Gültigkeit. Es gilt das Datum des Poststempels bzw.

E-Mail Eingangs.

Bei einer Kündigung durch den Auftraggeber nach Ablauf der Widerrufsfrist verpflichtet

sich dieser, Schadensersatz nach folgender Staffelung an den Auftragnehmer zu zahlen:

 

– 30% der Gesamtvergütung nach Punkt 2. bei Rücktritt bis 90 Tage vor der

Veranstaltung

– 50% der Gesamtvergütung nach Punkt 2. bei Rücktritt bis 45 Tage vor der

Veranstaltung

– 80% der Gesamtvergütung nach Punkt 2. bei Rücktritt bis 15 Tage vor der

Veranstaltung

Bei einer Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt sind 95% der Gesamtvergütung fällig.

Die Gesamtvergütung des Auftraggebers entfällt nur bei Krankheit/Unfall, behördlichen

Anordnungen (z.B. Pandemie) oder Todesfall in der Familie. Dies ist durch die

entsprechenden Unterlagen zu belegen.

Ein Rücktritt seitens des Auftragnehmers ist nur aufgrund nicht Einhaltes der

Zahlungsvereinbarung des Auftraggebers, höhere Gewalt wie z.B.

technisch bedingte Ausfälle, Krankheit/Unfall, Tod, behördlichen Anordnungen (z.B.

Pandemie), Unwetter möglich.

 

§ 10. Schriftform / Salvatorische Klausel

 

Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen des Vertragstextes bedürfen der Schriftform

und der Abzeichnung durch den Auftragnehmer. Mündliche Absprachen sind ungültig.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird

die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der

unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen

Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

 

§ 11. Schlussbestimmungen

 

Der Auftraggeber erklärt sich durch Unterzeichnung des Vertrages damit einverstanden,

dass der Auftragnehmer den Namen des Auftraggebers für seine Referenzen verwenden

darf.

Gerichtsstand im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen aus diesem Vertrag ist für

beide Vertragspartner Frankenberg/Eder.