Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Vermietungen
06/2023
§ 1. Allgemeines
Auf alle Auftragsbestätigungen und Verträge zwischen dem Auftragnehmer und
Auftraggeber finden folgende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers
Anwendung.
§ 2. Eigentum
Die Mietsachen sind Eigentum des Auftragnehmers und dürfen nur für den Mietzweck
genutzt werden; also weder veräußert, verpfändet noch weitervermietet werden. Es ist
nicht gestattet technische Änderungen und Eingriffe jedweder Art vorzunehmen.
§ 3. Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung, über die Passgenauigkeit der
Mietware. Im Vorfeld können Muster angefordert werden, bzw. ausgegeben werden.
Sollte es dem Auftragnehmer wegen höherer Gewalt nicht möglich sein, die Mietsachen
gemäß Mietvertrag zur Verfügung zu stellen, so kann er für eine eventuelle
Schadenersatzforderung nicht belangt werden. Die Haftung des Auftragnehmers ist in
diesen Fall ausgeschlossen. Der Auftragnehmer behält sich eine Ersatzlieferung im
Einzelfall vor. Eine Mietkürzung ist ausgeschlossen. Wir können allerdings keine Garantie
übernehmen, dass vorherige Vertragspartner etwaige Mietsachen nicht oder defekt
zurückgeben, sodass wir Ihnen in diesen Fällen die Mietsachen nicht rechtzeitig zur
Verfügung stellen können. Ebenso für Schäden und Beschädigungen aufgrund von
höherer Gewalt übernehmen wir keine Haftung und keine Garantie der Bereitstellung der
Mietsachen i Rahmen Ihrer Bestellung. In diesem Fall kann es zu kurzfristigen
Stornierungen Ihrer reservierten Mietsachen kommen. Ihnen entstehen dadurch natürlich
keine Kosten bzw. die Anzahlung für die jeweiligen Mietsachen wird zurück erstattet bzw.
verrechnet. Wir versuchen dennoch eine Alternative zu organisieren, können die Erfüllung
einer gleichwertigen Lösung jedoch nicht garantieren.
§ 4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Mietsache ordentlich und pfleglich, für ihren Zweck
und im Rahmen der vom Hersteller eingeräumten Nutzung zu verwenden. Datum und Zeit
der festgelegten Mietdauer ist einzuhalten.
Werden die Mietsachen nicht termingerecht dem Auftragnehmer zurückgegeben, läuft die
Mietgebühr weiter. Ebenso behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Mietsachen
unter Berechnung sämtlicher anfallender Kosten zurückzuholen.
§ 5. Zahlungsvereinbarung
Zahlungen aufgrund Auftragsbestätigung oder Vertraglicher Vereinbarung sind
grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Auftragsbestätigung oder Rechnungseingang,
fällig. Spätestens jedoch direkt bei Abholung in bar. Nach Ablauf dieser Frist tritt ohne
weitere Benachrichtigung Zahlungsverzug in Kraft.
Sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen bestehen, ist die vereinbarte
Vergütung für Dienstleistungen des Auftragnehmers in zwei Raten fällig.
Die erste Rate zu 30% in Vorkasse ist spätestens nach 14 Tagen fällig, die Zahlung ist per
Überweisung auf das angegebene Bankverbindung zutätigen.
Die zweite Rate zu 70% in Vorkasse, in bar oder Kartenzahlung, ist bei Abholung oder
Lieferung fällig.
§ 6. Haftung
Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages, bestätigt der Auftraggeber die aufgeführten
Mietsachen in ordentlichem, gebrauchsfähigem Zustand erhalten zu haben.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Mietsachen vor Sonneneinstrahlung, Hitze, Regen,
Feuchtigkeit oder Fremdkörpern geschützt sind.
Während der Mietzeit auftretende Mängel dürfen nur durch den Auftragnehmer oder eine
von ihm bevollmächtigte Person behoben werden.
Auftretende Mängel sind dem Auftragnehmer sofort anzuzeigen.
§ 7. Versicherung/Schäden
Die Mietsachen, samt Zubehör sind nicht versichert. Verursacht der Auftraggeber oder ein
Dritter Schäden an ihnen, sind diese bei Rückgabe dem Auftragnehmer zu melden.
Schäden oder Verluste an den Mietsachen und Zubehör, die durch den Auftraggeber oder
Dritte infolge unsachgemäßer Behandlung, mangelnder Sicherung oder Bewachung des
Veranstaltungsortes oder sonstigen, nicht vom Auftragnehmer zu verantwortenden
Gründen entstehen, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
§ 8. Rückgabe
Die Mietsachen und Zubehör sind in ordnungsgemäßen Zustand und gereinigt
(ausgenommen Textilien, diese werden vom Auftragnehmer gereinigt), ordentlich verpackt
zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers an den Mietsachen ist
ausgeschlossen.
Sollte eine oder mehrere Mietsachen defekt oder nicht mehr vermietbar sein, ziehen wir
Ihnen den Wiederbeschaffungswert der jeweiligen Mietsache von der Kaution ab, bzw.
stellen diese in Rechnung.
Bei Brandlöchern, Rissen, Kerzenwachs und anderen Beschädigungen behalten wir
uns das Recht vor diese in Rechnung zu stellen bzw. den Wiederbeschaffungswert
zu berechnen.
§ 9. Widerruf, Kündigung
Beiden Vertragspartnern wird ein Widerrufsrecht von 14 Tagen, nach Erhalt der
Auftragsbestätigung oder Abschluss eines Vertrages, eingeräumt. Der Widerruf hat für
beide Seiten nur in schriftlicher Form Gültigkeit. Es gilt das Datum des Poststempels bzw.
E-Mail Eingangs.
Bei einer Kündigung durch den Auftraggeber nach Ablauf der Widerrufsfrist verpflichtet
sich dieser, Schadensersatz nach folgender Staffelung an den Auftragnehmer zu zahlen:
– 30% der Gesamtvergütung nach Punkt 2. bei Rücktritt bis 90 Tage vor der
Veranstaltung
– 50% der Gesamtvergütung nach Punkt 2. bei Rücktritt bis 45 Tage vor der
Veranstaltung
– 80% der Gesamtvergütung nach Punkt 2. bei Rücktritt bis 15 Tage vor der
Veranstaltung
Bei einer Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt sind 95% der Gesamtvergütung fällig.
Die Gesamtvergütung des Auftraggebers entfällt nur bei Krankheit/Unfall, behördlichen
Anordnungen (z.B. Pandemie) oder Todesfall in der Familie. Dies ist durch die
entsprechenden Unterlagen zu belegen.
Ein Rücktritt seitens des Auftragnehmers ist nur aufgrund nicht Einhaltes der
Zahlungsvereinbarung des Auftraggebers, höhere Gewalt wie z.B.
technisch bedingte Ausfälle, Krankheit/Unfall, Tod, behördlichen Anordnungen (z.B.
Pandemie), Unwetter möglich.
§ 10. Schriftform / Salvatorische Klausel
Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen des Vertragstextes bedürfen der Schriftform
und der Abzeichnung durch den Auftragnehmer. Mündliche Absprachen sind ungültig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird
die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der
unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen
Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
§ 11. Schlussbestimmungen
Der Auftraggeber erklärt sich durch Unterzeichnung des Vertrages damit einverstanden,
dass der Auftragnehmer den Namen des Auftraggebers für seine Referenzen verwenden
darf.
Gerichtsstand im Falle gerichtlicher Auseinandersetzungen aus diesem Vertrag ist für
beide Vertragspartner Frankenberg/Eder.
Bei der Abholung kann in bar oder mit folgenden Karten bezahlt werden